FAQs zum Arbeitsrecht
Film zum Arbeitsrecht
In drei Minuten erklärt dieser Playmobilfilm der Diakonie Bayern das diakonische Arbeitsrecht: wie die Höhe der Gehälter in der Diakonie ausgehandelt werden, warum es hier auch ohne Streik geht und warum am Ende alle davon profitieren.
Warum das kirchliche Arbeitsrecht besser ist als sein Ruf
Es gibt immer wieder Fragen und Missverständnisse rund um das Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie. Wir fassen hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Warum braucht die Diakonie ein eigenes Arbeitsrecht?
Weil es Ausnahmefälle gibt, die dadurch entstehen, dass Diakonie und Kirche nicht nur Arbeitgeber, sondern auch eine Religionsgemeinschaft sind. Und das Grundgesetz gibt Religionsgemeinschaften bestimmte Freiheiten. Für Mitarbeitende, die sonntags den Gottesdienst mitgestalten, kann zum Beispiel nicht das Sonntagsarbeitsverbot gelten.
Müssen Mitarbeitende evangelisch sein, um bei der Diakonie arbeiten zu können?
Menschen, die bei der Diakonie arbeiten möchten, müssen die Werte der evangelischen Kirche teilen, wie zum Beispiel die Nächstenliebe. Sie müssen dazu aber nicht unbedingt evangelisch sein. Nur Mitarbeitende, denen Aufgaben der Verkündigung, der Seelsorge oder der evangelischen Bildung übertragen sind, müssen evangelisch sein. Mitarbeitende der Leitung können auch einer anderen christlichen Kirche oder Freikirche angehören.
In unseren Reihen arbeiten auch Konfessionslose, Muslime und Juden. Das wollen und begrüßen wir auch.
Warum dürfen die Mitarbeitenden der Diakonie nicht streiken?
Die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie verstehen sich als "Dienstgemeinschaft", die vertrauensvoll zusammenarbeitet und bei Problemen friedlich eine Lösung findet. Ein Streik ist keine friedliche Lösung. Außerdem ist es unser Auftrag als Diakonie, hilfebedürftige Menschen zu unterstützen. Sie wegen eines Streiks im Stich zu lassen, passt nicht zu unserem Selbstverständnis.
Wir haben eine andere Art, mit Konflikten (zum Beispiel Gehaltsverhandlungen) umzugehen: die sogenannte Arbeitsrechtliche Kommission. Sie besteht je zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeberseite (Vorstände) und der Arbeitnehmerseite (Mitarbeitervertretung). Wenn sich die Arbeitsrechtliche Kommission nicht einigen kann, gibt es ein Schlichtungsverfahren.
Wie können Mitarbeitende bei der Diakonie mitbestimmen?
Bei uns gibt es Mitarbeitervertretungen, die einem Betriebsrat ebenbürtig sind.
Sind die Mitarbeitenden der Diakonie schlechter dran als bei anderen Arbeitgebern?
Nein. Für die Mitarbeitenden in diakonischen Einrichtungen gelten grundsätzlich die Arbeitnehmerschutzrechte, die für alle arbeitenden Bürger und Bürger in Deutschland gelten - zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Arbeitszeitgesetz oder dem Kündigungsschutzgesetz.
Werden geschiedene oder homosexuelle Mitarbeitende gekündigt?
Nein. Wir kündigen weder geschiedenen oder homosexuellen Mitarbeitenden, noch Mitarbeitenden, die nach einer Scheidung noch einmal heiraten oder ein uneheliches Kind bekommen. Kündigungsgründe wären, wenn Mitarbeitende für Scientology, rechtsradikale oder extremistische Gruppen aktiv wären. Das widerspricht den Grundsätzen der evangelischen Kirche.
Was ist der "Dritte Weg"
Das ist einfach ein anderes Wort für das besondere Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie. Der "Dritte Weg" existiert seit rund 40 Jahren und ist vom Bundesverfassungs- und Bundesarbeitsgericht anerkannt.
Sind die Gehälter bei der Diakonie schlecht?
Nein. Die Diakonie-Tarife sind den Tarifen des öffentlichen Dienstes ebenbürtig. Sie liegen meist deutlich über dem, was private Anbieter im Sozial- und Gesundheitswesen zahlen. Mehr zur Ausbildungsvergütung und zu Einstiegsgehältern finden Sie hier.
Allerdings wirken sich die Veränderungen auf dem Sozialmarkt auch auf die Diakonie aus. Unsere Branche unterliegt seit den 1990er Jahren den gleichen Bedingungen wie die kommerzielle Wirtschaft.
Beim Thema Leiharbeit sind Kirche und Diakonie viel strenger als die Wirtschaft. Leiharbeitende dürfen nur für Vertretungen und unerwartete Mehrarbeit eingesetzt werden. Alles andere verstößt gegen das kirchliche Arbeitsrecht.