Illustration Arbeiten bei der Diakonie
© Diakonie/Francesco Ciccolella

Das Arbeitsrecht der Diakonie

Für unsere Mitarbeitenden gelten kirchliche Tarifwerke. Die betriebliche Mitbestimmung wird durch Mitarbeitervertretungen anstelle von Betriebsräten wahrgenommen. Viele Menschen fragen sich: Warum ist das so? Wir beantworten die häufigsten Fragen.

Arbeiten in der Diakonie

Film zum Arbeitsrecht der Diakonie Bayern

Die Arbeitsrechtliche Kommission

Über das Arbeitsrecht und die Arbeitsvertragsrichtlinien berät die Arbeitsrechtliche Kommission. Je 12 Vertreter/innen der Arbeitgeberseite (also Vorstände diakonischer Einrichtungen) und 12 Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite (also Mitarbeiter der Diakonie) gehören dazu.

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