Berufsbegleitende Ausbildung bedeutet nicht, dass man in seinem alten Beruf zum Beispiel im Handwerk oder Einzelhandel weiterarbeitet, um Geld zu verdienen, und währenddessen einen neuen, sozialen Beruf erlernt. Sie richtet sich stattdessen an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die gleichzeitig im neuen Beruf arbeiten und lernen möchten, und an Personen, die schon in einer sozialen Einrichtung tätig sind und sich weiterqualifizieren möchten. Das können Erzieherinnen und Erzieher sein, die sich zur Heilpädagogin oder zum Heilpädagogen ausbilden lassen, oder Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, die sich zur Pflegefachkraft ausbilden lassen, während sie weiter in ihrem Erstberuf arbeiten. Neben der schulischen Ausbildung sind sie weiterhin in ihrer Einrichtung berufstätig. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger können während der berufsbegleitenden Ausbildung noch nicht als Fachkräfte eingestellt werden, sondern als Assistenzkräfte und müssen meist vorübergehend mit weniger Geld auskommen als im vorherigen Beruf. Teilweise wird als Voraussetzung der Nachweis verlangt, dass die berufliche Tätigkeit, die die Ausbildung begleitet, im sozialen Bereich liegt, und dass eine Mindeststundenzahl (zum Beispiel 20 Stunden) erreicht wird. So bleibt auch bei der berufsbegleitenden Ausbildung nicht mehr Zeit für das Privatleben.
Die Grenzen zur Teilzeitausbildung sind fließend beziehungsweise werden die Begriffe nicht immer eindeutig verwendet. Tendenziell, aber nicht immer, liegt bei berufsbegleitenden Ausbildungen der Fokus darauf, dass man parallel lernen und praktisch arbeiten beziehungsweise Geld verdienen möchte. Bei der Teilzeitausbildung liegt der Fokus tendenziell darauf, Zeit zu reduzieren. Häufig sind die Arbeitgeber bei berufsbegleitenden Ausbildungen darauf eingestellt, relativ flexibel auf die Bedürfnisse der Auszubildenden einzugehen, was die Arbeitszeiten und die Erbringung von Leistungsnachweisen angeht. Auch die berufsbegleitende Ausbildung kann länger dauern als die Vollzeit-Ausbildung, so lernen zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher im Hephata Hessischen Diakoniezentrum in Vollzeit drei Jahre, berufsbegleitend sind es dagegen dreieinhalb Jahre. Ein Vorteil beim Quereinstieg ist, dass sie dort mit dem Mittleren Schulabschluss nicht noch die Basisausbildung als Sozialassistentin und Sozailassistent vor der Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher machen müssen, wenn sie schon mindestens zwei Jahre Erfahrung mit eigenen Kindern und einer eigenen Familie haben. Diese Voraussetzungen sind aber von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich.