Juristische* Referent*in im Kirchenrechtlichen Institut der EKD (m/w/d)

Im Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist ab 1. Juli 2026 die Vollzeitstelle im juristischen Referat (wissenschaftliche Mitarbeit) befristet für drei bzw. zwei Jahre mit einer*m Volljurist*in zu besetzen. Dienstsitz ist Göttingen.

Das Kirchenrechtliche Institut hat den Auftrag, die EKD und ihre Gliedkirchen sowie kirchliche Zusammenschlüsse in Fragen des Kirchen- und Staatskirchenrechts zu beraten.

Arbeitgeber: Kirchenrechtliches Institut der EKD

Stellenart: Stelle für Hochschulabsolventen

Arbeitsfeld: Sonstiges

Stellenumfang: Vollzeit

Befristung: 2 oder 3 Jahre

Arbeitsort: Goßlerstraße 11, 37073 Göttingen

Voraussetzung Konfession: Mitglied in einer evangelischen Landeskirche

Eintrittsdatum: 01. Juli 2026

Bewerbungsfrist: 06. März 2026

Das erwartet Sie bei uns

  • Erarbeitung von Gutachten
  • Organisation und Begleitung von Fachtagungen wie der Kirchen-juristentagung der EKD
  • Mitarbeit bei Publikationsprojekten
  • Beratung kirchlicher Dienststellen

Das bringen Sie mit

  • erste und zweite juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichen Ergebnissen
  • Praxiserfahrung aus der (landes-)kirchlichen Verwaltung
  • Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten
  • Bereitschaft, sich mit theologischen Fragen zu befassen
  • Organisationsgeschick und Kommunikationsfähigkeit
  • für die Einstellung in ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit oder eine Abordnung befinden Sie sich in einem laufenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Landeskirche der EKD; wenn Sie aktuell nicht in einer Landeskirche beschäftigt sind, ist die Einstellung in ein befristetes privatrechtliches Arbeitsverhältnis möglich

Ihre Mitgliedschaft zur evangelischen Kirche setzen wir voraus. Wir bitten um einen ausdrücklichen Hinweis in Ihren Bewerbungsunterlagen.

Darauf können Sie sich freuen

  • eine Stelle nach Besoldungsgruppe A 13/14BVG-EKD (entspricht BBesG) bzw. EG 14 DVO.EKD (entspricht TVöD Bund)
  • die Beschäftigung erfolgt entweder in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit für zunächst drei Jahre, im Rahmen einer Abordnung für zunächst drei Jahre oder in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis für zunächst zwei Jahre
  • in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit wird – je nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen – zur bisherigen Besoldungsgruppe eine nicht ruhegehaltfähige Stellenzulage bis zur Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD gezahlt
  • eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe sowie ein hohes Maß an selbständiger Aufgabenerledigung
  • Sozialleistungen des kirchlichen/öffentlichen Dienstes
  • einen modernen Arbeitsplatz mit guter IT-Ausstattung
  • ein „berufundfamilie“-zertifiziertes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeitregelungen (Gleitzeit) sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • Gelegenheit zur Promotion

Weitere Informationen

Kontakt

Kirchenrechtliches Institut der EKD
Goßlerstraße 11
37073 Göttingen
Deutschland

zevkr@gwdg.de 0551 39-34581

Diese Seite empfehlen